Begriff des Monats: Datenschutz

Datenschutz

Das Wort Datenschutz sollte mittlerweile jedem ein Begriff sein, denn heutzutage kommt kaum mehr eine/r darum herum. An jeder Ecke begegnet er uns – sowohl aus unternehmerischer Sicht als auch aus der einer Privatperson, online wie auch offline. Öffnen wir eine neue Webseite, springt uns ein sogenannter Cookie-Banner entgegen. Wir setzen einen Haken bei „Alles annehmen“, weil wir die Möglichkeit alles abzulehnen nicht gleich finden, und schon erlauben wir der Webseite, spezifische Daten über uns zu erheben. Hand aufs Herz, wie oft haben Sie das heute schon gemacht? 😉 Und wie viel Zeit investieren Sie in die Selektion von Cookies, die Sie tracken dürfen, und in das Abwählen derer, die Sie lieber nicht auf Ihrem Gerät speichern möchten?

Gerade weil der Datenschutz nicht zuletzt aufgrund der DSGVO ein uns alle betreffendes Thema ist, ist es wichtig, dass jede/r weiß, was alles hinter diesem Wort steckt.

Wie der Name bereits verrät, geht es beim Datenschutz um den Schutz von Daten – um ganz spezifisch zu sein: den Schutz personenbezogener Daten. Auch hier spricht der Begriff für sich: es geht um Informationen, die sich auf eine bestimmte Person beziehen und die diese Person identifizierbar machen.

Personenbezogene Daten sind nicht nur die grundlegenden Daten wie Name, Geburtsdaten und Anschrift. Hier geht es ebenfalls um Dinge wie das Kennzeichen des eigenen Autos, die IP-Adresse, die Bank- und Gesundheitsdaten. Aber auch religiöse Überzeugung und politische Meinungen fallen darunter.

Da personenbezogene Daten sensible Daten sind, ist es wichtig, dass diese Daten vor nicht genehmigter Erhebung, Verarbeitung und unerlaubter Verbreitung geschützt und nicht überall gespeichert werden.

Die rechtliche Umsetzung - DSGVO

Im Allgemeinen wird der Datenschutz schon im deutschen Grundgesetz angesprochen, denn hier wird festgehalten, dass jede Person ein Recht auf Privatsphäre und ein Privatleben hat. Diese doch noch sehr vage Aussage wurde an die neuen Entwicklungen des digitalen Zeitalters angepasst, indem im Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, verabschiedet wurde. Diese legt fest, welche Rechte Betroffene und welche Pflichten Verantwortliche bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten haben.

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt es dabei folgende Schwerpunkte:

  1. Das einheitliche Niveau des Datenschutzes in der gesamten EU
  2. Die Pseudonymisierung der Daten
  3. Die verschiedenen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Daten
  4. Die Privilegierung von Datenverarbeitungen zu Forschungszwecken
  5. Mehr Transparenz und Kontrolle für Betroffene

(Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html)

Wir merken, das gesamte Thema wird ganz schön ernst genommen und das auch zu Recht. So musste eine Fluggesellschaft ca. 200 Millionen Dollar zahlen, weil es HackerInnen gelungen ist, die Zahlungsdaten von rund 500.000 KundInnen zu stehlen.

Also achten Sie beim nächsten Mal lieber genau darauf, welche Daten Sie beispielsweise bei dem Besuch einer Webseite per Cookie-Banner zur Erhebung freigeben. Denn auch hier muss die Möglichkeit gegeben werden, nur die technisch notwendigen Cookies zu setzen und alle anderen Daten, die beispielsweise der Markterhebung oder Marketingzwecken dienen, auszuschalten.

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